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Corona und die Künstlersozialkasse

3 Tipps, wie man bei der KSK Geld sparen kann

Die Corona-Epidemie stürzt viele Künstler und Verwerter in eine wirtschaftliche Krise. Wie kann man - unabhängig von Hilfsleistungen - Geld sparen, um die eigene Liquidität zu schonen? Aus Sicht der KSK gibt es 3 Möglichkeiten:

1. Versicherte: Gewinnprognose für 2020 senken

Die Höhe der monatlichen Beiträge hängt ab von der Höhe der Gewinnprognose für das Kalenderjahr. Wer eine Gewinnprognose von 20.000 € angegeben hat, zahlt an die KSK monatlich rund 300 € für die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.

Die Gewinnprognose kann man aber im Laufe eines Jahres anpassen, also heraufsetzen oder absenken. Die Änderung gilt dann immer ab dem nächsten Monat, also nicht rückwirkend: Wer im April seine Gewinnprognose auf 5.000 € absenkt, zahlt am Mai dann einen reduzierten Beitrag von nur noch rund 75 €.

Die KSK stellt ein eigenes Formular für das Anpassen der Gewinnprognose bereit.

2. Versicherte: Andere Einkünfte berücksichtigen

Wer zum Ausgleich der wegfallenden Einnahmen eine andere, nicht künstlerische Tätigkeit aufnimmt oder ausbaut, muss unbedingt berücksichtigen, dass sich hieraus Folgen für die KSK-Versicherungspflicht ergeben können:

  • Bei einer Festanstellung erhält man immer Zuschüsse zur Krankenversicherung, entweder über die KSK oder über den Arbeitgeber,
  • bei einer anderen, selbständigen Tätigkeit darf der Gewinn hieraus aufs Jahr gerechnet aber nicht über 5.400 € liegen. Wird dieser Wert überschritten, verliert man schnell die Zuschüsse der KSK zur Krankenversicherung und muss sich freiwillig gesetzlich versichern - was sehr viel teurer ist! Außerdem kann dies für bis zu vier Jahre rückwirkend erfolgen. Daher sollte die Aufnahme einer anderen selbständigen Tätigkeit der KSK rechtzeitig mitgeteilt werden, um spätere Nachteile zu vermeiden.

3. Verwerter: monatliche Vorauszahlungen senken

Die abgabepflichtigen Verwerter müssen der KSK monatliche Vorauszahlungen leisten, damit diese die Zuschüsse an die Versicherten finanzieren kann. Die Vorauszahlungen hängen ab von der zu erwartenden Bemessungsgrundlage im laufenden Jahr. Normalerweise wird die Summe des Vorjahres herangezogen, der Wert kann aber auf Antrag individuell angepasst werden.

Soweit daher für 2020 absehbar ist, dass die Summe der an selbständige Künstler gezahlten Entgelte niedriger ausfallen wird, kann bei der KSK das Herabsetzen der Vorauszahlung beantragt werden.

Ein kostenloses Muster für einen solchen Antrag habe als PDF bereitgestellt.

Andri Jürgensen, kunstrechtDE
23. März 2020

 
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