Auf die Beratung zur Künstlersozialkasse bin ich seit über 20 Jahren als Rechtsanwalt spezialisiert. Sie finden auf dieser Seite viele verlässliche Informationen zur und über die KSK, unter anderem auch eine Liste mit wichtigen Urteilen, Tipps aus der Beratungspraxis und Details zu meinem Beratungsspektrum.
Die KSK bietet selbständigen Künstlern und Publizistsen sehr lohnende Zuschüsse zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, die sich auf mehrere tausend Euro pro Jahr summieren. Hier erfahren Sie, wer in die KSK kommt, wie hoch die monatlichen Beiträge sind und was man bei einer Prüfung beachten muss.
Betroffen von der KSK sind auch die Verwerter künstlerischer Leistungen, da sie ggf. die Künstlersozialabgabe an die KSK leisten müssen: Wer eine Gage von 1.000 € an einen Künstler zahlt, muss zusätzlich 50 € an die KSK abführen. Hier erfahren Sie, welche Unternehmen und Einrichtungen zum Kreis der abgabepflichtigen Verwerter gehören, wie man die Bemessungsgrundlage für die Abgabepflicht berechnet und welche Besonderheiten bei einer Betriebsprüfung gelten.
Besondere Regeln gelten bei GmbHs aus den Bereichen Werbung und Filmproduktion. Bei einer GmbH kann auch das Gehalt eines Gesellschafter-Geschäftsführers der Künstlersozialabgabe unterliegen. Die KG hingegen bietet die Möglichkeit, die Abgabe auf die Gewinnentnahmen zu sparen und gleichzeitig die Vorteile der Versicherungspflicht zu genießen.
Wie ist die KSK aufgebaut, was ist das KSVG? Hier finden Sie Näheres zur KSK als Behörde und dem Aufbau des KSVG, außerdem eine Übersicht, wie Kunst und Publizistik definiert werden, einschließlich einer Liste mit den künstlerischen Berufen. Und hier gibt es eine Übersicht mit wichtigen Urteilen zur KSK.
Zu meinen Mandanten zählen freischaffende Künstler und Verwerter aus allen Branchen - von der bildenden Kunst und den Bühnen über den Kunsthandel und Filmproduktionsfirmen bis zu Veranstaltern, Verlagen und Werbeagenturen aus dem gesamten Bundesgebiet. Ich berate intern, unterstütze im Verwaltungsverfahren gegenüber der KSK und der DRV und führe Gerichtsverfahren vor allen Sozialgerichten bis zum Bundessozialgericht.
Eine Besonderheit ist die telefonische Beratung, die ich seit 20 Jahren zur KSK anbiete. Denn die Erfahrung hat gezeigt, dass viele Mandanten nur einige Fragen haben, die sich ohne den Aufwand eines Gesprächs vor Ort klären lassen. Die telefonische Beratung spart Zeit, Geld – und Sie erhalten die Beratung von einem kunst- und medienerfahrenen Juristen. Rufen Sie durch oder schreiben Sie eine kurze email, oft können wir die Beratung kurzfristig zwischenschieben und Ihre Fragen schnell klären.
Zur KSK und der Ausländersteuer biete ich bundesweit auch Vorträge, Seminare und Inhouse-Schulungen an - auch bei Ihrem Verein und Ihrem Unternehmen!
Freie Künstler und Publizisten sollten sich immer auch als freie Unternehmer verstehen - und damit auch die rechtlichen Grundlagen ihrer Arbeit. In der Rubrik Buchtipps gebe ich kurze Tipps, welche Bücher helfen, sich etwa in das Urheberrecht oder das Steuerrecht einzulesen: fachlich fundiert, für Laien verstädlich und für die praktische Anwendung gedacht.
Besuchen Sie auch meinen YouTube-Kanal mit Erklärvideos zur KSK und Tips etwa zu den Prüfungen der KSK oder den jährlichen Gewinnprognosen! Und natürlich finden Sie mich auch bei Facebook, Twitter und Instagram.