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Online-Kurs:
Kurz und schmerzhaft
KSK-Abgabe bei
GmbH-Geschäftsführern

Das Gehalt des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH kann der Künstlersozialabgabe unterliegen. Die KSK oder die DRV werden die Künstlersozialabgabe dann für bis zu 5 Kalenderjahre nachberechnen - zumeist zzgl. eines Säumnniszuschlags. Bei einem GF-Gehalt von 50.000 € brutto kommt so schnell eine jährliche Abgabelast von 2.500 € und eine Nachforderung von über 16.000 € zusammen.

Dabei kann man sich noch nicht einmal auf eine positive frühere Prüfung verlassen, bei der das Gehalt nicht abgabepflichtig gestellt wurde - der Vertrauensschutz wurde 2001 im KSVG abgeschafft, der alte Prüfungsbescheid kann jederzeit aufgehoben und die Abgabe für volle 5 Jahre nacherhoben werden.

Leider kennt aber kaum jemand die KSK-Abgabepflicht auf das Geschäftsführer-Gehalt - die Steuerberater passen und die Berufsverbände hüllen sich seit Jahren in Schweigen.

Der Schnellkurs zur Künstlersozialabgabe bei GmbH-Gesellschaftern informiert Sie in nur 25 Minuten über die beiden wichtigsten Eckpunkte: Wann ist das Gehalt eines GmbH-Geschäftsführers abgabepflichtig und hat die Künstlersozialkasse für einen GmbH-Geschäftsführer möglicherweise sogar auch Vorteile?

  Kurz und bündig - die wichtigsten Informationen in 25 Minuten
  Wann besteht die Abgabepflicht auf das GF-Gehalt und gibt es ev. auch Vorteile?
  einziger Anbieter von KSK-Seminaren mit 20 Jahren Beratungserfahrung

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Inhalte und Dauer des Schnellkurses zu GmbH-Gesellschaftern

9.00 - 9:30 Uhr
1. Das System der KSK
2. Die Stellung des GmbH-Gesellschafters aus KSK-Sicht
3. Wann ist das GF-Gehalt abgabepflichtig?
4. Hat die KSK auch Vorteile für GmbH-Gesellschafter?

Der Online-Kurs «Kurz und schmerzhaft: Die Künstlersozialabgabe bei GmbH-Gesellschaftern» ist kostenfrei.

Termine

An folgenden Tagen können Sie an dem kostenfreien Schnellkurs für GmbH-Gesellschafter teilnehmen:
7. März 2023
4. April 2023
2. Mai 2023
13. Juni 2023

Voraussetzungen

Die Schulung erfolgt über Zoom; Sie können die Software installieren oder aber über den Browser laufen lassen, so dass keine Intallation der Software nötig ist. Bitte prüfen Sie die Funktionsfähigkeit vorher, da eine Erstattung bei technichen Problemen Ihrerseits nicht erfolgen kann.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Videobild während der gesamten Schulung eingeschaltet sein muss, denn leider gab es Versuche, die Online-Schulung heimlich als Inhouse-Schulung für das gesamte Büro zu nutzen. Aufzeichnungen der Schulung sind verboten, Verstöße werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.

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Ihr Referent

RA Andri Jürgensen ist seit 20 Jahren auf das KSK-Recht spezialisiert. Er vertritt Künstler und Verwerter gegenüber der KSK und vor den Gerichten.
 

Stimmen der Teilnehmer von Inhouse-Schulungen

„Kompetent, praxisnah und in einen abwechslungsreichen Vortrag verpackt - so durften wir das Seminar von Herrn Jürgensen in unserem Haus zum Thema Künstlersozialkasse erleben. Alle Teilnehmer waren vom Erfolg der Veranstaltung überzeugt . Wir werden Herrn Jürgensen gerne wieder einladen und können Ihn nur weiterempfehlen.“
Rainer Sommerer, Bavaria Film GmbH

„Ein aufschlussreiches und dynamisches Seminar, genau abgestimmt auf die Fragen, die in unserer Werbeagentur im Zusammenhang mit der Künstlersozialabgabe aufgetaucht sind. Herr Jürgensen hat uns die Antworten anschaulich verdeutlicht - und er hat sich die Zeit genommen, selbst komplexe Abläufe individuell zu skizzieren. Fazit: Der Wissenstransport in unseren Agenturalltag hat super funktioniert. Insofern gibt es von uns ein großes Lob und beste Empfehlungen.“
Romana Käs, BERNSTEIN Werbeagentur

„Andri Jürgensen hat für die Mitglieder des Tourismusverbandes eine interne Schulung zum Thema "Künstlersozialabgabe" durchgeführt. Er hat das komplexe Thema sehr anschaulich, verständlich und branchenbezogen dargestellt und mit vielen praktischen Handlungsanweisungen, Beispielen und Tipps wertvolle Hinweise für die Umsetzung in der Praxis gegeben. Eine rundum gelungene Schulung mit vielen wichtigen Impulsen für die tägliche Arbeit.“
Wiebke Flaßhoff, Tourismusverband Ostallgäu