(0431) 6967501
kunstrechtDE

« zurück zum Blog
 

Keine Panik!

Die Gewinnprognose für 2021 und die Prüfungen der KSK

Die Prüfungen der KSK haben begonnen und außerdem steht die Gewinnprognose für das Jahr 2021 an. Sowohl für die Prognose als auch für den Fall einer Prüfung gilt vor allem erst einmal: Keine Panik!

1. Gewinnprognose

Die Gewinnprognose fällt den meisten ziemlich schwer, weil man als Selbständiger halt nicht weiß, was kommt. Zwei Taktiken gibt es aber für die Prognosen:

  • Man kann jeweils den Gewinn des Vorjahres melden, dann stimmten Prognose und Gewinn - immer zeitversetzt um 1 Jahr - genau überein. Vorteil: Das ist einfach. Nachteil: Das ist unflexibel. Wenn es ein sehr gutes Jahr war und das nächste wird absehbar schwächer, muss man die hohen Beiträge zahlen, obwohl gerade weniger reinkommt.
  • Deshalb ist nach meiner Meinung Taktik 2 besser: Man bildet für die letzten 4 Jahre den Durchschnitt für den Gewinn und meldet der KSK als Prognose diesen Durchschnittswert. Dadurch sind Ausreißerjahre eingeebnet und es kommt nicht zu so starken Schwankungen.

Beispiel: Wenn man in den letzten 4 Jahren 15.000, 21.000, 23.000 und 17.000 € an Gewinn gemacht hat, ergibt sich ein Durchschnitt von 19.000 €. Den nimmt man dann als Wert für die Prognose.

Wenn man im Laufe des Jahres merkt, dass der Gewinn deutlich abweicht, kann man der KSK auch eine Änderung der Prognose schicken, dann gilt ab dem nächsten Monat der neue Wert als Grundlage für die Prognose.

2. Prüfungen

Bei einer Prüfung in diesem Jahr muss man der KSK die EST-Bescheide für die Jahre 2015-2018 zusenden. Die KSK prüft dann zwei Dinge:

  • waren die Prognosen realistisch genug? Und:
  • gibt es noch andere Einkünfte, die möglicherweise zum Ende der Versicherungspflicht führen?

Die KSK berechnet aber nicht die fehlenden Beiträge der letzten Jahre nach und sie kann einen auch nicht rausschmeißen. Sie kann nur

  • die Prognosen von Amts wegen anheben und/oder
  • ein Bußgeld verhängen.

Insgesamt ist die KSK nicht bissig und toleriert durchaus auch einige Abweichungen zwischen Prognosen und Gewinnen. Weichen die Werte allerdings deutlich zu weit ab, kommt es zu einem Bußgeld.

Ein Beispiel:
Die Prognosen liegen bei 10.000, 11.000, 12.000 und 15.000 €, die Gewinne aber bei 33.000, 34.000, 45.000 und 41.000 €. Dann haben wir einen Durchschnitt bei der Prognose von 12.000 €, beim Gewinn aber von 38.000 €. Das ist dann etwas viel an Differenz und die KSK würde ein Bußgeld verhängen. Wie hoch das genau ausfällt, hängt von den individuellen Umständen ab, der Höchstbetrag von 5.000 € kommt aber tatsächlich nur sehr selten zum Tragen.

Was kann man bei einer Prüfung machen, wenn die Prognosen etwas zu gering ausgefallen sind? Vielleicht der KSK ein kurzes Schreiben mitsenden und in ein paar Stichworten die individuellen Umstände erklären, warum man bei den Prognosen etwas zurückhaltend war.

Wer Unterstützung braucht bei seiner Gewinnprognose oder bei einer Prüfung, kann natürlich auch die telefonische Beratung in Anspruch nehmen.

Andri Jürgensen, kunstrechtDE
19. September 2020

 
« zurück zum Blog