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Telefonische Beratung Oftmals hilft schon eine kurze telefonische Beratung, um die wichtigsten Fragen zu klären und Sie über Ihre konkrete Rechtslage ausreichend zu informieren.
Dies gilt für Werbeagenturen ebenso wie für Verwerter, die von der KSK bzw. DRV erstmalig erfasst werden. Die Kosten hierfür belaufen sich auf pauschal 85,- € zzgl. USt. bei ca. 20 Min. Erfahrungsgemäß ist dieser Zeitraum zumeist schon vollkommen ausreichen. Ihr Vorteil: Sie erhalten umgehend die nötigen Informationen von einem ausgewiesenen KSK-Spezialisten und verlieren Ihre Zeit nicht, in dem Sie unter vielen Gerüchten zur KSK auswählen müssen. Weitere Informationen zur telefonischen Beratung finden in diesem PDF |
Fachbereich Persönliche geistige und künstlerische Leistungen wie z.B. Gemälde, Skulpturen, Texte, Inszenierungen, Grafiken, Fotografien oder Filme werden nach dem Urhebergesetz geschützt. Die technischen Entwicklungen in der Informationsgesellschaft und die wachsende Bedeutung ausländischer Rechtsordnungen führen dazu, dass der Schutzbereich des Urheberrechtes immer wieder angepasst werden muss. Das Urheberrecht an sich ist nicht übertragbar, wohl aber Verwertungsrechte an dem geschützten Werk. Zur Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung oder zur öffentlichen Wiedergabe und Bearbeitung eines Werkes bedarf es einer gründlichen Vertragsgestaltung. Wir beraten Sie im Bereich Kunst, Kunsthandel, Design, Text, Film und Musik bei der Gestaltung von Künstler-, Galerie-, Agentur- oder anderen Verwertungsverträgen und vertreten Ihre Interessen als Urheber oder Verwerter bei außergerichtlichen Abmahnungen oder Vergleichsverhandlungen und im gerichtlichen Verfahren. Beratung für Künstler Der Künstler, der ein Werk schafft, hat an diesem Werk ein Urheberrecht, das sich nicht übertragen lässt. Um anderen eine Nutzung oder Verwertung an dem Werk zu ermöglichen - und selbst finanziell von dem geschaffenen Werk zu profitieren - kann der Künstler Verwertungsrechte an seinem Werk einräumen. Oft unterzeichnen Künstler hierzu die von den Verwertern/Nutzern vorgelegten Verträge, ohne sich Gedanken über den Umfang der eingeräumten Rechte oder die Auswirkungen auf ihr Werk zu machen. Wir helfen Ihnen hier insbesondere bei der:
Beratung für Verwerter Verlage, Produzenten sowie andere Verwerter und Nutzer sind auf die Schöpfungskraft der Künstler angewiesen. Aus ihrer Sicht ist neben dem Umfang der eingeräumten Rechte von entscheidender Bedeutung, wie und ob Gewährleistungsrechte nötigenfalls gegen den Künstler durchgesetzt werden können. Verwerter haben darüber hinaus im geschäftlichen Verkehr neben den Regeln des Urheberrechts auch auf Besonderheiten des Wettbewerbs- und Markenrechts zu achten. Wir bieten Ihnen eine Beratung und anwaltliche Vertretung zur Vertragsgestaltung und Durchsetzung bzw. Verteidigung Ihrer Rechte insbesondere in folgenden Fällen an:
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VERLETZUNG IHRER RECHTE IM INTERNET
Werden Ihre Urheberrechte im Internet verletzt, etwa durch illegales Anbieten von Musikstücken oder Abbilden von Fotos oder Grafiken? Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.
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| (c) RA Andri Jürgensen | www.kunstrecht.de | Impressum | Foto: Sven Gellert, Hamburg |