Home  |  Anwälte  |  Künstlersozialkasse  |  Urheberrecht  |  Kunstrecht  |  Ausländersteuer  |  GmbH  | |  Veranstaltungen  |    
 

Ihre Anwältin

Den Fachbereich Urheberrecht betreut Frau RAin Julia Rönneper.
Kontaktdaten

Hinterlegung

Zum Nachweis für den Zeitpunkt der Urheberschaft ist eine Hinterlegung sinnvoll.
weiter

Verletzung Ihrer Urheberrechte im Internet

Werden Ihre Urheberrechte im Internet verletzt, etwa durch illegales Anbieten von Musikstücken oder Abbilden von Fotos oder Grafiken? Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.
weiter

Fachbereich
nationales und internationales
Urheberrecht

Persönliche geistige und künstlerische Leistungen wie z.B.  Gemälde, Skulpturen, Texte, Inszenierungen, Grafiken, Fotografien oder Filme werden nach dem Urhebergesetz geschützt. Die technischen Entwicklungen in der Informationsgesellschaft und die wachsende Bedeutung ausländischer Rechtsordnungen führen dazu, dass der Schutzbereich des Urheberrechtes immer wieder angepasst werden muss.

Das Urheberrecht an sich ist nicht übertragbar, wohl aber Verwertungsrechte an dem geschützten Werk. Zur Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung oder zur öffentlichen Wiedergabe und Bearbeitung eines Werkes bedarf es einer gründlichen Vertragsgestaltung.

Wir beraten Sie im Bereich Kunst, Kunsthandel, Design, Text, Film und Musik bei der Gestaltung von Künstler-, Galerie-, Agentur- oder anderen Verwertungsverträgen und vertreten Ihre Interessen als Urheber oder Verwerter bei außergerichtlichen Abmahnungen oder Vergleichsverhandlungen und im gerichtlichen Verfahren.

Beratung für Künstler

Der Künstler, der ein Werk schafft, hat an diesem Werk ein Urheberrecht, das sich nicht übertragen lässt. Um anderen eine Nutzung oder Verwertung an dem Werk zu ermöglichen - und selbst finanziell von dem geschaffenen Werk zu profitieren - kann der Künstler Verwertungsrechte an seinem Werk einräumen. Oft unterzeichnen Künstler hierzu die von den Verwertern/Nutzern vorgelegten Verträge, ohne sich Gedanken über den Umfang der eingeräumten Rechte oder die Auswirkungen auf ihr Werk zu machen.

Wir helfen Ihnen hier insbesondere bei der:

  • Beratung zu Fragen des Urheberrechtes und bestehender Schutzrechte,
  • Vertragsgestaltung und Überprüfung von Künstlerverträgen,
  • Durchsetzung Ihrer Rechte aus Urheberrechtsverletzungen oder Vertragsverletzungen im außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren.
Viele Fragen lassen sich schon im Rahmen einer telefonischen Beratung klären - möglicherweise auch Ihre?

Beratung für Verwerter

Verlage, Produzenten sowie andere Verwerter und Nutzer sind auf die Schöpfungskraft der Künstler angewiesen. Aus ihrer Sicht ist neben dem Umfang der eingeräumten Rechte von entscheidender Bedeutung, wie und ob Gewährleistungsrechte nötigenfalls gegen den Künstler durchgesetzt werden können.

Verwerter haben darüber hinaus im geschäftlichen Verkehr neben den Regeln des Urheberrechts auch auf Besonderheiten des Wettbewerbs- und Markenrechts zu achten. Wir bieten Ihnen eine Beratung und anwaltliche Vertretung zur Vertragsgestaltung und Durchsetzung bzw. Verteidigung Ihrer Rechte insbesondere in folgenden Fällen an:

  • allgemeine Beratung zu Fragen des Urheber-, Vertrags-, Marken- und Wettbewerbsrechts
  • Erstellung von Verwertungs-, Nutzungs- und anderen Lizenzverträgen
  • Durchsetzung Ihrer Rechte im außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren.
Auch hier lassen sich viele Fragen möglicherweise schon im Rahmen einer telefonischen Beratung klären.

BERATUNG PER TELEFON
Viele Fragen lassen sich kurz und bündig schon in einer Beratung per Telefon klären. Gegen eine pauschale Gebühr lassen sich Ihre wichtigsten Fragen meist direkt und schnell klären:
weiter
VORTRÄGE
Regelmäßig stehen wir Verbänden und Einrichtungen für Vorträge und Veranstaltungen zur Verfügung:
weiter
  (c) RA Andri Jürgensen  |  www.kunstrecht.de  |  Impressum  

Foto: Sven Gellert, Hamburg