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Ihre Anwältin

Den Fachbereich Kunstrecht, Kunsthandel und Kulturgüterschutz betreut Frau RAin Rönneper

Fachbereich
nationaler und internationaler
Kunsthandel und Kulturgüterschutz

Kunstschaffende, Kunsthändler und Sammler oder Auftraggeber können nur gemeinsam im Kunstmarkt bestehen. Obwohl der Kunstmarkt und damit auch die Zahl der Kunsthandelsgeschäfte in den letzten Jahren stark gewachsen ist, legt kaum jemand Wert auf eine sorgfältige Vertragsgestaltung, die nationale und internationale Rechtsvorschriften z.B. zum internationalen Kulturgüterschutz berücksichtigt. Dabei gilt es gerade bei dem Eigentumswechsel (sei es Kauf, Leihe, Erbschaft oder auch Diebstahl und Rückübertragung) von Kunstobjekten Besonderheiten zu beachten, die sich nicht aus dem Gesetz ergeben und daher schon im Vorfeld zu klären sind.

Kunstrecht & Kunsthandel

Ob nun ein Künstler sich nicht länger an seine Exklusivitätszusage gegenüber seinem Galeristen halten möchte, Transportprobleme zu Messen oder Ausstellungen bestehen, eine Auktion vorbereitet werden soll, Erbschaftsprobleme an Kunstwerken auftreten, der Wert oder die Echtheit eines Kunstwerkes bezweifelt werden, Restitutionsansprüche durchgesetzt werden sollen oder aber einfach ein mündlicher Kaufvertrag über ein Kunstwerk nicht eingehalten wird - wir beraten Sie sowohl präventiv als auch dann, wenn die Probleme bereits bestehen und vertreten Ihre Interessen bis vor Gericht. Unser Beratungs- /Vertretungsspektrum umfasst dabei u.a.:

  • Beratung zu allgemeinen Fragen des Kunsthandels
  • Erstellung von u.a. Galerie- und Handelsverträgen sowie Kooperationsvereinbarungen
  • Einholung von Gutachten
  • Durchsetzung Ihrer Rechte im außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfahren

Auch Eigentümer von Kunstwerken und Sammler werden selbstverständlich zu Ihren Rechten und rechtlichen Obliegenheiten beraten.

Kulturgüterschutz

Der Schutz der Kulturgüter ist schon lange keine alleinige Aufgabe des Staates mehr. Internationale Verträge und Vereinbarungen haben Auswirkungen auch auf das Privatrecht. Spätestens seit der Umsetzung der UNESCO Konvention von 1970 in das deutsche Kulturgüterrückgabegesetz und die dort eingeführten Aufzeichnungspflichten für den Kunst- und Antiquitätenhandel ist dies spürbar geworden. Die Sorgfaltspflichten im Kunsthandel werden sich voraussichtlich auch in den kommenden Jahren erhöhen, in einigen Bereichen aber auch relativieren. 

Wir beraten Sie als Kunsthändler zu den bestehenden Pflichten und vertreten Ihre Interessen bei Streitigkeiten sowohl gegenüber Behörden, als auch gegenüber anderen Kunsthändlern.

GALERIE-GESPRÄCHE
Wichtige Themen speziell für Galerien und Kunsthändler, als Kurzerörterung im exklusiven und kleinen Rahmen.
Die nächsten Termine:
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BERATUNG PER TELEFON
Viele Fragen lassen sich kurz und bündig schon per Telefon klären. Gegen eine pauschale Gebühr lassen sich Ihre wichtigsten Fragen meist direkt und schnell klären:
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VORTRÄGE
Regelmäßig stehen wir Verbänden und Einrichtungen für Vorträge und Veranstaltungen zur Verfügung:
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  RA Andri Jürgensen, Kiel  |  www.kunstrecht.de  |  Impressum