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Telefonische Beratung Oftmals hilft schon eine kurze telefonische Beratung, um die wichtigsten Fragen zu klären und Sie über Ihre konkrete Rechtslage ausreichend zu informieren.
Dies gilt für Werbeagenturen ebenso wie für Verwerter, die von der KSK bzw. DRV erstmalig erfasst werden. Die Kosten hierfür belaufen sich auf pauschal 85,- € zzgl. USt. bei ca. 20 Min. Erfahrungsgemäß ist dieser Zeitraum zumeist schon vollkommen ausreichen. Ihr Vorteil: Sie erhalten umgehend die nötigen Informationen von einem ausgewiesenen KSK-Spezialisten und verlieren Ihre Zeit nicht, in dem Sie unter vielen Gerüchten zur KSK auswählen müssen. Weitere Informationen zur telefonischen Beratung finden in diesem PDF |
Werbe- & PR-Agenturen Es sind nicht nur die "klassischen" Verwerter künstlerischer und publizistischer Leistungen abgabepflichtig nach § 25 KSVG. Die Abgabepflicht trifft nach § 25 Abs. 1 Satz 2 KSVG vielmehr alle Unternehmen, die "für Zwecke ihres eigenen Unternehmens Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit betreiben und dabei nicht nur gelegentlich Aufträge an selbständige Künstler und Publizisten vergeben." Damit ist also jedes Unternehmen betroffen, das regelmäßig Aufträge an Werbe- und PR-Agenturen vergibt. Und diese sog. Eigenwerber dürften in Zukunft verstärkt in das Visier der KSK geraten. Der Grund liegt auf der Hand: von den rund 50.000 bei der KSK gemeldeten Unternehmen stammen runde 45.000 aus den klassischen Verwerterbranchen wie Verlagen, Filmproduktionen etc. Aber nur 5.000 gehören zu dem Kreis der Eigenwerber. Da aber nahezu jedes Unternehmen in der Bundesrepublik seine Werbe- und Marketingarbeit (auch) über externe Agenturen betreibt, geht die Zahl der abgabepflichtigen Eigenwerber in die Hunderttausende. Hier steckt also noch ein erhebliches Reservoir an Abgabeleistungen, die die KSK eintreiben kann. Das Problem: kaum einer der betroffenen Eigenwerber hat schon einmal von der KSK gehört oder kennt die Abgabepflicht. Entsprechend groß ist das böse Erwachen, wenn ein Prüfungsbescheid der KSK auf den Tisch flattert. Noch größer ist die Überraschung, wenn das Unternehmen dann auf die Zahlungen an die Werbeagentur "nochmal" Geld zahlen muß. Hier entseht bei vielen Auftraggebern der Eindruck, daß die Agentur selbst diese Abgabepflicht verursacht hat - und zudem auch noch von den Abgabeleistungen des Kunden profitiert! Die erste Reaktion seitens des Kunden: "Das bekommen wir von Euch zurück!" Eine Krise zwischen Agentur und Kunde steht dann nicht selten im Raum, die nur durch eine sachliche Informationsarbeit der Agentur gemeistert werden kann. Die Agentur sollte ihren Kunden aufklären:
In der Folgezeit kann der Kunde dann die rechtlichen Rahmenbedingungen prüfen, sich über die Folgen der Abgabepflicht klar werden - und zusammen mit der Agentur an einem Konzept für die Verringerung der Abgabelast arbeiten.
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