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KÜNSTLERSOZIALKASSE

Die Kanzlei verfügt über eine herausragende Expertise auf dem Gebiet der Künstlersozialkasse, ausgewiesen durch zahlreiche Gerichtsverfahren, Publikationen und Vorträge. Dabei beraten wir die versicherten Künstler und Publizisten ebenso wie die zur Künstlersozialabgabe verpflichteten Verwerter.

» Versicherungspflicht für freie Künstler und Publizisten

Selbständige Künstler und Publizisten erhalten von der KSK einen Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen für die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung in Höhe von 50 %. Dieser Zuschuss spart pro Jahr allein für die Krankenversicherung bis zu mehr als 4.000 €. Wir helfen u.a.

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» Künstlersozialabgabe der Verwerter

Die an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Zuschüsse der KSK müssen finanziert werden. Die Finanzierung tragen der Staat einerseits und – gem. § 24 KSVG über die Künstlersozialabgabe – die Verwerter von künstlerischen Leistungen. Sie müssen auf die an freie Künstler und Publizisten gezahlten Honorare zusätzlich die Künstlersozialabgabe an die KSK leisten. Derzeit liegt der Abgabesatz bei 5,2 %, im Falle einer Erfassung wird die Abgabe für 5 Kalenderjahre nachberechnet. Wir unterstützen Sie u.a.

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» Telefonberatung

Viele Fragen zur Künstlersozialkasse können wir schon im Rahmen einer telefonischen Beratung klären.

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» Seminare, Schulungen und Vorträge

Zur KSK bieten wir zahlreiche Schulungen, Seminare und Vorträge an.

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kunstrechtDE bei YouTube

Besuchen Sie auch meinen YouTube-Kanal mit Erklärvideos zur KSK und Tips etwa zu den Prüfungen der KSK oder den jährlichen Gewinnprognosen! Und natürlich finden Sie auch bei Facebook und Twitter Twitter aktuelle Informationen von mir zur KSK.