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Nachrichten zur KSK 15.4.2010 | Update Eine Ausnahme gilt nur für Fahrtkosten - aber nur, wenn diese exakt ausgewiesen sind. Reisepauschalen bleiben abgabepflichtig. Eine Lösung für dieses Problem gibt es nicht, denn auch das Aufsplitten in zwei Rechnungen hilft formal gesehen nicht. Viele Kunden drängen die Gestalter, dann doch einfach "Reinzeichnung" als einzigen Rechnungsposten zu schreiben. Das macht sich nicht gut, wenn der Gestalter in der KSK ist und dann bei Gelegenheit eine Prüfung seiner Tätigkeit bekommt. Als Fazit kann der Künstler damit dem Kunden kaum helfen. Der Kunde wird in diesen Fällen in der Regel in den sauren Apfel beißen müssen. 30.3.2010 | LSG Schleswig-Holstein 22.3.2010 | LSG Baden-Württemberg 10.1.2010 | BSG "Auch bei Kindern im Alter bis zu sechs Jahren kann es zwar im Einzelfall eine 'Lehre von Musik' iS des § 2 KSVG geben, dies aber nur dann, wenn den Kindern schwerpunktmäßig Fähigkeiten oder Fertigkeiten vermittelt werden, die auf die eigenständige aktive Ausübung musikalischer oder künstlerischer Betätigungen gerichtet sind, zB das Spielen eines Musikinstruments." Damit fällt Unterricht nicht mehr unter die KSK, in dem pädagogische oder andere Zielrichtungen den Schwerpunkt bilden. Stehen also Kommunikations- oder Kreativitätstraining, Körpererfahrungen und Förderung von Koordination und Konzentration im Vordergrund, handelt es sich nicht um künstlerischen Unterricht im Sinne der KSK.
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Andri Jürgensen
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