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Nachrichten zur KSK
2010

10.1.2010  |  BSG
Änderung der Rechtsprechung zum Kunstunterricht
Das BSG hat seine Rechtsprechung zum Kunstunterricht (Tanz, Musik, bildende Kunst) verschärft. In zwei Urteilen zum Kindertanz und zu "Musikgarten-Kursen" hat es ausgeführt, dass das Vermitteln praktischer Fertigkeiten im Vordergrund stehen müsse.

"Auch bei Kindern im Alter bis zu sechs Jahren kann es zwar im Einzelfall eine 'Lehre von Musik' iS des § 2 KSVG geben, dies aber nur dann, wenn den Kindern schwerpunktmäßig Fähigkeiten oder Fertigkeiten vermittelt werden, die auf die eigenständige aktive Ausübung musikalischer oder künstlerischer Betätigungen gerichtet sind, zB das Spielen eines Musikinstruments."

Damit fällt Unterricht nicht mehr unter die KSK, in dem pädagogische oder andere Zielrichtungen den Schwerpunkt bilden. Stehen also Kommunikations- oder Kreativitätstraining, Körpererfahrungen und Förderung von Koordination und Konzentration im Vordergrund, handelt es sich nicht um künstlerischen Unterricht im Sinne der KSK.

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