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Nachrichten zur KSK
2009

25.11.2009  |  LSG Niedersachsen-Bremen
Modedesigner mit eigenem Label können in die KSK
Ein wichtiges Urteil für Modedesigner mit eigenem Label hat das LSG Niedersachen-Bremen gefällt. Die KSK lehnt Modedesigner mit eigenem Label regelmäßig ab, da diese schwerpunktmäßig Handwerker seien und nicht Designer.

Das LSG Niedersachsen-Bremen kam nach Würdigung des Sachverhalts zu einem anderen Ergebnis: Im Vordergrund der Tätigkeit stünde im konkreten Fall die Gestaltung und die Modeentwürfe. Die Umsetzung durch eine hierfür engagierte Schneiderin sei demgegenüber nachrangig. Daher handele es sich um eine künstlerische Tätigkeit im Sinne der KSK.

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12.5.2009  |  LSG Niedersachsen-Bremen
Berufsanfänger kommen auch ohne Einnahmen in die KSK
Nach der ständigen Praxis der KSK müssen Berufsanfänger zwar keinen Mindestgewinn vorweisen, aber dennoch Einnahmen von einigen Tausend Euro, um aufgenommen zu werden. Wer keine Einnahmen erziele, sei auch nicht erwerbsmäßig tätig, so das Argument.

Das LSG Niedersachsen-Bremen hat einer Klage gegen diese Praxis der KSK nun stattgegeben. Die "Erwerbsmäßigkeit" erfordere zwar eine "ernsthafte Beteiligung am Wirtschaftsleben", um sich vom reinen Hobby abzugrenzen. Dies sei aber auch erfüllt, wenn ein Businessplan aufgestellt werde, Beratungsgespräche zur Existenzgründung geführt, Überbrückungsgeld bewilligt würde etc. Berufsanfänger stünden in den ersten 3 Jahres wegen der häufigen Anlaufschwierigkeiten unter besonderem Schutz des KSVG und müssen keine Einnahmen erzielen. Wenn keine Einnahmen erzielt werden, würden sich nur die Anlaufschwierigkeiten, die der Grund seien für die Regelung im KSVG zu den Berufsanfängern, realisieren (Urteil vom 28.1.2009).

Es zeigt sich hier der Schutzweck des KSVG, der von der KSK nicht stets an erster Stelle der Gesetzesauslegung steht.

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6.5.2009  |  SG Reutlingen
Werbefotografie ist keine Kunst
Das SG Reutlingen stellt sich gegen die Rechtsprechung des BSG zur Werbefotografie. Diese sei keineswegs per se Kunst im Sinne der KSK, weshalb auf die Honorare auch nicht zwingend die Künstlersozialabgabe zu leisten sei.

Das SG Reutlingen verweist unter anderem auf andere Urteile des BSG ab, etwa zum Lichtbildner: "Die Kammer geht davon aus, dass sich der Werbefotograf genauso wie der 'gewöhnliche' Fotograf zunächst einmal auf einem handwerklichen Berufsfeld bewegt und nicht dadurch zum Künstler im Sinne des KSVG wird, dass seine Leistungen einen eigenschöpferischen, gestalterischen Charakter aufweisen."

Das SG Reutlingen bezeichnet die Urteil des BSG zur Werbefotografie in der Konsequenz als rechtwidrig (Urteil vom 19.3.2009).

Auch die Kanzlei führt ein Verfahren zur Überprüfung der Rechtsprechung des BSG zur Werbefotografie (anhängig beim SG Stuttgart).

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15.2.2009  |  SG Köln  |  Terminhinweis
Mehrfache Abgabeerhebung im Musikbereich?
Am 23.3.2009 zum 11:30 Uhr findet vor dem SG Köln die mündliche Verhandlung statt zu der Frage, ob die Künstlersozialabgabe im Musikbereich bei einem Bandauftritt gleich mehrfach erhoben werden kann, beim Bandleader und beim Veranstalter. Für den gesamten Musikbereich ist dieses Musterverfahren von erheblicher Bedeutung, da Bandleader durch die gegenwärtige KSK-Praxis durch erhebliche KSK-Nachforderungen bedroht sein können.

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10.1.2009  |  Bundessozialgericht
Abgabepflicht bei Auslandsverwertungen
Das BSG hat sich nun mit der Abgabepflicht bei einer Verwertung im Ausland befaßt. In seinem Urteil kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass bei einer gemischten Verwertung im In- und Ausland die gezahlte Gesamtgage der Abgabepflicht unterliegt. Auch eine reine Auslandsverwertung könne abgabepflichtig sein, allerdings nur dann, wenn eine künftige Verwertung im Inland nicht ausgeschlossen werden könne.

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