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Nachrichten zur KSK
25.11.2009 | LSG Niedersachsen-Bremen
Modedesigner mit eigenem Label können in die KSK Ein wichtiges Urteil für Modedesigner mit eigenem Label hat das LSG Niedersachen-Bremen gefällt. Die KSK lehnt Modedesigner mit eigenem Label regelmäßig ab, da diese schwerpunktmäßig Handwerker seien und nicht Designer. Das LSG Niedersachsen-Bremen kam nach Würdigung des Sachverhalts zu einem anderen Ergebnis: Im Vordergrund der Tätigkeit stünde im konkreten Fall die Gestaltung und die Modeentwürfe. Die Umsetzung durch eine hierfür engagierte Schneiderin sei demgegenüber nachrangig. Daher handele es sich um eine künstlerische Tätigkeit im Sinne der KSK. 12.5.2009 | LSG Niedersachsen-Bremen Das LSG Niedersachsen-Bremen hat einer Klage gegen diese Praxis der KSK nun stattgegeben. Die "Erwerbsmäßigkeit" erfordere zwar eine "ernsthafte Beteiligung am Wirtschaftsleben", um sich vom reinen Hobby abzugrenzen. Dies sei aber auch erfüllt, wenn ein Businessplan aufgestellt werde, Beratungsgespräche zur Existenzgründung geführt, Überbrückungsgeld bewilligt würde etc. Berufsanfänger stünden in den ersten 3 Jahres wegen der häufigen Anlaufschwierigkeiten unter besonderem Schutz des KSVG und müssen keine Einnahmen erzielen. Wenn keine Einnahmen erzielt werden, würden sich nur die Anlaufschwierigkeiten, die der Grund seien für die Regelung im KSVG zu den Berufsanfängern, realisieren (Urteil vom 28.1.2009). Es zeigt sich hier der Schutzweck des KSVG, der von der KSK nicht stets an erster Stelle der Gesetzesauslegung steht. 6.5.2009 | SG Reutlingen Das SG Reutlingen verweist unter anderem auf andere Urteile des BSG ab, etwa zum Lichtbildner: "Die Kammer geht davon aus, dass sich der Werbefotograf genauso wie der 'gewöhnliche' Fotograf zunächst einmal auf einem handwerklichen Berufsfeld bewegt und nicht dadurch zum Künstler im Sinne des KSVG wird, dass seine Leistungen einen eigenschöpferischen, gestalterischen Charakter aufweisen." Das SG Reutlingen bezeichnet die Urteil des BSG zur Werbefotografie in der Konsequenz als rechtwidrig (Urteil vom 19.3.2009). Auch die Kanzlei führt ein Verfahren zur Überprüfung der Rechtsprechung des BSG zur Werbefotografie (anhängig beim SG Stuttgart). 15.2.2009 | SG Köln | Terminhinweis 10.1.2009 | Bundessozialgericht
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