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Telefonische Beratung Oftmals hilft schon eine kurze telefonische Beratung, um die wichtigsten Fragen zu klären und Sie über Ihre konkrete Rechtslage ausreichend zu informieren.
Dies gilt für Werbeagenturen ebenso wie für Verwerter, die von der KSK bzw. DRV erstmalig erfasst werden. Die Kosten hierfür belaufen sich auf pauschal 85,- € zzgl. USt. bei ca. 20 Min. Erfahrungsgemäß ist dieser Zeitraum zumeist schon vollkommen ausreichen. Ihr Vorteil: Sie erhalten umgehend die nötigen Informationen von einem ausgewiesenen KSK-Spezialisten und verlieren Ihre Zeit nicht, in dem Sie unter vielen Gerüchten zur KSK auswählen müssen. Weitere Informationen zur telefonischen Beratung finden in diesem PDF |
Die Erfassung abgabepflichtiger Unternehmen Viele Unternehmen ahnen nicht, daß auch sie von der Künstlersozialkasse betroffen sind. "Wir haben mit Kunst doch nichts zu tun", werden viele aus dem produzierenden Gewerbe oder aus Dienstleistungsbranchen denken. Aber: schon die Leistungen freier Grafiker, Texter, Fotografen, Layouter etc für die firmeneigene Werbung sind "Kunst" im Sinne der KSK - und damit unterliegen die hierfür gezahlten Honorare der Künstlersozialabgabe. Die Abgabe müssen also nicht nur die klassischen Kunstverwerter leisten: Verlage, Theater, Musikveranstalter, TV-Produzenten. Jedes Unternehmen, daß für sich in einem gewissen Umfang Werbung macht, kann zum Kreis der abgabepflichtigen Unternehmen gehören. Dies gilt auch für Unternehmen, die nur ab und an einmal Künstler beauftragen, um dadurch höhere Einnahmen zu erzielen: eine Kneipe etwa, die einmal im Monat einen Frühschoppen veranstaltet und dabei Musikgruppen auftreten läßt - ist abgabepflichtig. Die Abgabe verjährt dabei erst nach fünf Kalenderjahren - mit Ablauf des Jahres 2008 verjährt also erst die Abgabe des Jahres 2003. Da viele Unternehmen von der Abgabe nichts wissen, melden sie sich auch nicht bei der KSK. Und selbst wenn sie es wissen: derzeit ist es immer noch wirtschaftlicher (wenn auch gesetzeswidrig), sich nicht freiwillig zu melden, sondern sich von der KSK finden zu lassen. Die KSK jedoch hat viel zu wenig Personal, um alle abgabepflichtigen Unternehmen aufzutreiben, zu erfassen und die Abgabe für die Vergangenheit einzufordern. Wir konnen Ihnen helfen
Mit einer breiten Palette an Möglichkeiten können wir Sie beraten und im Verwaltungsverfahren unterstützen:
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