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Spezielle Themen

Prüfung der Versicherten
Versicherte werden verstärkt von der KSK überprüft: Wurden korrekte Schätzungen der Gewinne abgegeben?
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Werbeagenturen
Wenn die KSK beim Kunden prüft: die schwierige Situation der Werbeagenturen und Grafikbüros.
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GmbH-Geschäftsführer
Die Abgabe auf das GF-Gehalt wurde vom BSG stetig ausgeweitet, hängt aber stets von bestimmten Voraussetzungen ab.
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Erst-Erfassung
KSK und DRV suchen nach Unternehmen, die noch nicht gemeldet sind, und fordern die Abgabe für die letzten 5 Jahre nach.
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Fachbereich Künstlersozialkasse
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Als seit Jahren auf das KSK-Recht spezialisierter Rechtsanwalt kann ich Ihnen - ob abgabepflichtiges Unternehmen oder versicherungspflichtigem Künstler - ein breites Spektrum an Beratungsleistungen anbieten, individuell abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse:

  • individuelle interne Beratung
  • Vertretung gegenüber der KSK/DRV
  • telefonische Kurzberatung  |  PDF
  • Seminare und Inhouse-Schulungen  |  PDF
  • Praxishandbuch Künstlersozialabgabe  |  PDF
Spezielle Beratungsfälle bei Unternehmen und Versicherten:
  • Abgabe bei GmbH-Gesellschaftern |  PDF
  • Berechnung der Entgeltmeldung  |  PDF
  • Ausgleichsvereinigung (AV)  |  PDF
  • Überprüfung der Versicherten  |  PDF

 
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Aktuelle Informationen und Urteile finden Sie nun im KSK-Blog:
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Einführung

Die meisten Unternehmen haben von der Künstlersozialkasse (KSK) noch nie etwas gehört. Deshalb landen Schreiben der KSK meistens in der Ablage - bis sie sich schließlich mit einem Schätzungsbescheid in Erinnerung ruft. Erst dann wird realisiert, daß auch "normale" Industrieunternehmen von der Künstlersozialabgabe betroffen sein können - wegen ihrer Werbung.

Freischaffene Künstler dagegen kennen die KSK schon häufiger. Immerhin übernimmt die KSK die Hälfte der Beitäge für die gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Dies ist auch der eigentliche Zweck der KSK: Stärkung der sozialen Absicherung selbständiger Künstler und Publzisten.

Was ist die KSK?

Freischaffende Künstler und Publizisten werden oftmals mit geringen und stark schwankenden Einkünften konfrontiert, worunter auch ihre soziale Absicherung leidet. Deshalb wurde 1983 die Künstlersozialkasse (KSK) geschaffen. Selbständige Künstler und Publizisten (Autoren, Sänger, Grafiker usw.) sind danach - wie Arbeitnehmer - versicherungspflichtig in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Die Beiträge für die Versicherungen werden zu 50 % von der KSK übernommen.

Finanziert werden diese Zuschüsse durch Zuwendungen des Bundes und durch die Künstlersozialabgabe. Diese Abgabe müssen alle Unternehmen an die KSK leisten, die regelmäßig Aufträge an selbständige Künstler und Publizisten erteilen.

Die Künstlersozialkasse ruht damit auf zwei Säulen:
- der Versicherungspflicht der Künstler und Publizisten und
- der Abgabepflicht der Unternehmen.

Die versicherten Künstler

Für die Versicherten sind vor allem zwei Fragen von Bedeutung, wenn sie sich bei der KSK melden: Wird eine künstlerische oder publizistische Tätigkeit ausgeübt? Und liegen die Gewinne aus dieser Tätigkeit über der Mindestgrenze, die das KSVG fordert?

Diese beiden Punkte werden von der KSK auch verstärkt bei den bereits Versicherten überprüft: sie fordert Nachweise für die künstlerische Tätigkeit und Nachweise zu den tatsächlichen Einnahmen. Denn: die meisten der Versicherten geben sehr vorsichtige Gewinnschätzungen ab und zahlen dadurch geringe Beiträge in die Sozialkassen ein. Dies soll die KSK nun ändern (siehe das Thema "Überprüfung" in der linken Spalte).

Die abgabepflichtigen Unternehmen

Für die Unternehmen sind die folgenden Fragen relevant:
- Sind wir überhaupt abgabepflichtig?
- Und wenn ja: welche Summe müssen wir zahlen?
Zwei Punkte machen es den Unternehmen dabei schwer: zum einen weiß kaum ein Unternehmen von der Künstlersozialabgabe, das Schreiben der KSK kommt daher meistens vollkommen überraschend - zumal viele Unternehmen überhaupt nicht damit rechen, daß auch sie zum Kreis der abgabepflichtigen Verwerter gehören könnten. Und: die Abgabe wird für die vergangenen fünf Jahre erhoben - derzeit also bis einschließlich zum Jahr 2001. Entsprechend kann die Forderung der KSK beträchtliche Summen erreichen (siehe das Thema "Erfassung" in der linken Spalte).
Auch die bereits bei der KSK gemeldeten Unternehmen werden überprüft. Kern der Prüfung ist, ob auch auf alle abgabepflichtigen Leistungen die Abgabe erhoben wurde. Diese Prüfungen lassen sich zumeist gut vorbereiten (siehe das Thema in der linken Spalte).

Eine kurze Einführung finden Sie in den Basics zur Künstlersozialabgabe.

Probleme stellen sich nicht nur den Freiberuflern und den GbRs (dazu mehr), sondern auch den GmbHs, da die Bezüge der GmbH-Geschäftsführer der Abgabe unterliegen können (mehr).

BERATUNG PER
T E L E F O N
Fragen zur KSK lassen sich oft kurz und bündig schon per Telefon klären. Gegen eine pauschale Gebühr können Sie unsere Telefonberatung nutzen.
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BASICS
Die wichtigsten Grundlagen zur Abgabepflicht, zusammengefaßt in einem PDF:
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Die Grundlagen der Künstlersozialabgabe, damit Sie nicht mehr an die KSK zahlen als notwendig. Wir bieten seit Jahren Workshops an für:
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GERICHTSVERFAHREN
Die Kanzlei vertritt eine Reihe von KSK-Fälle vor Gerichten in Deutschland. Aktuelle Berichte hierzu im ksk-blog:
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"...informiert kompetent und ausführlich..." (Iris Wahl, TVT Media)

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Ein Ratgeber für die Versicherten: wer kommt in die KSK und welche Beiträge für die Renten- und Krankenversicherung muß man zahlen?
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  RA Andri Jürgensen, Kiel  |  www.kunstrecht.de  |  Impressum  

Foto: Sven Gellert, Hamburg