![]() |
||||
| Home | Anwalt | Künstlersozialkasse | Ausländersteuer | Verlag Kunst Medien Recht | Campus | | LOUNGE | |||
|
Zurück Kunstrecht studieren Wie kann man sein Studium auf das Kunstrecht hin planen? Wie spezialisiert man sich für den Kunsthandel? 2 Interviews:
|
"Wie profiliert man sich als angehender Rechtsanwalt für eine Kultur- und Medienrechts-Kanzlei?"
Herr Unverzagt, die Kreativbranchen reichen von der bildenden und darstellenden Kunst über Fotografie, Werbung, Journalismus bis zur Film- und Musikproduktion. Welche Rolle spielt der Jurist in diesem Räderwerk? DER MARKT DER KREATIVBRANCHEN Es gibt den als Einzelunternehmer arbeitenden Kreativen, etwa als Fotograf oder freier Journalist, ebenso wie die multinationalen Konzerne der Film- und Musikproduktion. In welchem Zahlenverhältnis stehen sich Kleinunternehmer, mittelständische Unternehmer und Großkonzerne gegenüber?In der Musikproduktion und der Filmproduktion gibt es die sogenannten Majors, die fünf großen Produktionsfirmen. Ansonsten arbeiten viele größere Unternehmen mit kleinen und mittleren Unternehmen und "Einzelkämpfern" zusammen, wie Werbeagenturen, Konzertagenturen oder Verlagen. Mittlerweile schließen sich auch sehr viele Einzelkämpfer zu BGB-Gesellschaften oder Partnerschafts-Gesellschaften zusammen, um über den multifaktoriellen Ansatz und die Diversifizierung mit den Großen ins Geschäft zu kommen. Ausprägung dieser Entwicklung sind auch die Kulturbüros oder Kunstbüros, in denen sich Künstler zusammenschließen. Da eröffnen sich natürlich viele juristische Probleme: Wahl der Gesellschaftsform, GmbH oder GbR; wem stehen die Rechte der Produktionen zu; wem stehen bei Multimediaproduktionen die Rechte zu? Die Fragen ließen sich beliebig fortführen. Haben sich die als Freie Arbeitenden bzw. die Unternehmen in starken Interessenverbänden zusammengeschlossen? DIE PRAXIS DER RECHTSBERATUNG Gibt es ein "Kunstrecht" als eigenes Recht der Kreativbranchen oder ist es nicht vielmehr eine reine Querschnittsmaterie mit einigen Besonderheiten?Ein Kunst- oder Kulturrecht an sich gibt es nicht. Es lässt sich aber unter dem Begriff "Kulturrecht" alles das fassen, was die Kulturschaffenden und die Kulturverwerter betrifft. Wir haben mit "Kultur und Recht" eine solche Zusammenstellung als Loseblattsammlung herausgegeben. Da spielt vieles eine Rolle: Urheberrecht, Recht am eigenen Bild, Markenrecht, Verwertungsgesellschaften, Presserecht, dazu alle Regelungen des BGB zum Vertragsabschluß sowie Stiftungs- und Steuerrecht. Die forensische Tätigkeit des Anwalts tritt im Allgemeinen mehr und mehr zugunsten der Beratung im Vorfeld zurück. Gilt dies auch für die Kreativbranchen? Auch dort dürfte nach meinen Erfahrungen die außergerichtliche Beratung im Vordergrund stehen. In unserer Kanzlei beispielsweise macht die forensische Tätigkeit vielleicht noch 20 Prozent aus. Es dominiert die Vertragsgestaltung und auch das Vertragscontrolling. Welche Spezialisierungen werden gefordert? Ohne urheberrechtliche Kenntnisse sowie Wissen im Markenrecht, Presserecht und natürlich Vertragsrecht hat man im Kultur- und Medienbereich wenig oder gar keine Chance . Daneben gilt: es gibt nur wenige Juristen, die die Kulturwirtschaft unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten gut kennen. Dieser Bereich hat in den nächsten Jahren eine große Zukunft; man wird als Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht in der Kultur- und Medienbranche nicht im brotlosen Bereich tätig sein. Des weiteren müssen die Juristen sehr akribisch sein und darüber hinaus den Kreativen einen möglichst großen Freiraum lassen . Gängiges Bild der Kunst ist, daß sie meist defizitär arbeitet und auf staatliche Zuschüsse angewiesen ist ... Das kann man schon lange nicht mehr so apodiktisch sagen. Und was heißt in diesem Zusammenhang defizitär? Dass Theater, Opern und Museen staatliche Zuschüsse erhalten und damit die Kunst nicht ausschließlich dem Markt ausgesetzt ist, beruht noch immer auf einem politischen und wohl auch gesellschaftlichen Konsens. Dass die Zuschüsse in den letzten Jahren aufgrund der allgemeinen Konsolidierungsprogramme reduziert bzw. über Jahre festgeschrieben worden sind, hat zur weiteren Eigen-verantwortlichkeit der Institutionen geführt. Die Hamburger Staatstheater zum Beispiel haben bundesweit in den letzten Jahren den höchsten Eigenfinanzierungsanteil erreicht und gehören dabei auch künstlerisch zu den erfolgreichsten Bühnen; des weiteren haben die Hamburger staatlichen Museen im Jahr 1999 ihre ersten kaufmännischen Geschäftsführer eingestellt, um noch wirtschaftlicher zu arbeiten. Letztlich ist schon seit einigen Jahren festzustellen, dass Theater, Opern und Museen eigene Marketing-abteilungen einrichten, in denen um Mäzene und Sponsoren geworben wird und die umfassende Verwertung des Produkts "Kunst" stärkeres Gewicht erhält. Und damit wird neben dem finanziellen Zugewinn auch die Kunst und ihre Förderung stärker in die Gesellschaft integriert. Gehört auch die Koordiniation von Subventionstöpfen zu den anwaltlichen Aufgaben? Ja. Das spielt auch in unserer Kanzlei eine große Rolle. Man muss einmal die öffentlich-rechtlichen Belange kennen respektive ihre Förderkriterien. Wenn keine europäische Förderung oder Bundes- bzw. Landesförderung zu bekommen ist, muss man über Venture Capital oder Risk Capital nachdenken. Die Mandanten verlangen heute von einem Anwalt, dass er Wege aufzeigt, wie man an einen der "größeren Töpfe" herankommt. Dies gilt insbesondere für den gesamten Bereich der Filmfonds, der steuerrechtlich schwierig ist, aber Beteiligen Förder- und Steuersparmöglichkeiten eröffnet. Ist die rechtliche Betreuung der Kunst- und Medienbranchen ein Feld für kleinere Nischenkanzleien, oder werden sie eher von Großkanzleien betreut? In Deutschland gibt vielleicht 30 bis 40 Anwaltskanzleien, die im Bereich Kultur und Medien auf einem sehr hohen Niveau arbeiten. Die Großkanzleien haben in den letzten Jahren erkannt, dass der Medienbereich auch für sie sehr interessant ist, aus Gründen der Reputation, aber auch aus finanziellen Gründen. In der Vergangenheit war es eher eine Domäne der kleineren Kanzleien. Welche Aufgaben stellt das Internet an den Juristen, der sich auf die Kreativbranchen spezialisiert hat oder spezialisieren will? Auch hier kommt der Jurist nicht mehr mit dem rein rechtlichen Know-how aus; er muss zumindest auch technische Grundkenntnisse haben, um rechtliche Fragestellungen lösen zu können. Des weiteren verlangt die Tätigkeit des Juristen im Bereich der Neuen Medien die Auseinandersetzung mit vielen neuen inländischen Gesetzen und europäischen Richtlinien. Und man muss schnell sein: Das heißt immer online sein. Welche Besonderheiten ergeben sich für die rechtliche Beratung durch die hohe Bandbreite der Unternehmensgrößen? Bei den großen Unternehmen werden die Risiken häufig bereits im Vorfeld abgeklopft, so dass sich nur noch sehr spezielle Fragen stellen, bei denen man teilweise auch nicht sofort Rede und Antwort stehen kann. Der einzelne Künstler hingegen fragt meist nach seinen diversen Rechten aus dem Urhebergesetz. Solche Fragen sind für den Juristen im Bereich der Kultur und Medien selbstverständlich tägliches Brot. Leisten sich Unternehmen ab einer bestimmten Größe traditionell eigene Juristen, oder können auch hier externe Rechtsanwälte als Berater tätig werden? Beide Lösungen sind mir bekannt. Welches die bessere für das einzelne Unternehmen bzw. die Institution ist, hängt vom Einzelfall ab. Ich kenne Werbeagenturen mit über 100 Mitarbeitern, die keinen eigenen Juristen haben. Grundsätzlich könnte es ab 50 Mitarbeitern interessant sein, über einen eigenen Juristen nachzudenken. Wie offen sind Künstler und deren Produzenten für rechtliche und überhaupt wirtschaftliche Fragen und Probleme? Obliegt dem Juristen hier ein gutes Stück Aufklärungsarbeit? Bei den Einzelkämpfern gibt es viele, die am Anfang mit Juristerei überhaupt nichts zu tun haben wollen. Aber: Eine derartige Auseinandersetzung beginnt spätestens bei Fragen zur Vergütung, zu den Nutzungsrechten und der Künstlersozialversicherung. Die großen und auch immer mehr kleinere Unternehmen wissen, dass es ohne Rechtskenntnisse nicht geht. Zur letzten Frage: Klares Ja! DER ARBEITSMARKT FÜR JURISTEN Auf welchen Arbeitsmarkt trifft der Nachwuchsjurist, der gezielt eine Anstellung in einer Kanzlei mit kunst- und medienrechtlicher Ausrichtung anstrebt?Zunächst einmal auf einen durch die Zusammenarbeit mit den Kreativen ausgesprochen interessanten Arbeitsmarkt. Dieser große Markt wird in den nächsten Jahren noch mehr wachsen, insbesondere im Medienbereich. Es gibt allein für den Medien- und Kulturbereich über dreihundert Berufsgruppen, die wir in unseren " Medienhandbüchern Hamburg, Berlin/Potsdam, Rhein/Main; München, Baden Württemberg" aufgelistet haben. Jemand, der Affinität zur Musik hat, wird vielleicht in den Bereich des Musikrechts gehen, ein anderer wiederum zur darstellenden Kunst. Und was überall gilt: gute Leute werden gesucht. Bei welchen persönlichen und fachlichen Profilen eines Bewerbers werden Kanzleien neugierig? Er sollten möglichst schon im Studium Veranstaltungen zum Urheberrecht und den angrenzenden Rechtsgebieten besucht werden. Auch ein Aufbaustudium Kultur-management kann sehr interessant sein. Ebenso sind Sprachkenntnisse sehr wichtig. Ein Bewerber muss mindestens Englisch sprechen, wenn nicht noch eine weitere Sprache, wie Französisch, Spanisch oder Italienisch, vielleicht sogar eine Sprache aus dem früheren Ostblock. Nicht zuletzt müssen Bewerber auf dem internationalen Parkett souverän sein: dazu gehört es auch, aus dem Stehgreif mal eine kleine Rede halten zu können. Welche Bedeutung kommt den Examensnoten zu? In den meisten Kanzleien und Unternehmen ist die Note natürlich ganz wichtig. In unserer Kanzlei - zumindest bei mir - läuft das anders. Bei vielen unserer Leute habe ich kein einziges Mal ins Zeugnis geschaut, sondern habe nach einem persönlichen Gespräch entschieden: "Der ist es!". Die Examensnote ist für mich relativ unwichtig, weil ich nach dem Auftreten gehe und danach, wie sich jemand einsetzt und wie er auf mich wirkt. Studium und Referendariat lassen durch Praktika, Stagen und Seminare eine gewisse Schwerpunktbildung zu. Wie nutzt man diese Möglichkeiten am besten, um sich für solche Kanzleien zu qualifizieren? Eine schwere Frage. Wenn man sein Studium durch Nebenjobs finanzieren muss und später zum Beispiel im Bereich Kultur- und Medienrecht arbeiten möchte, sollte man versuchen, nebenher in einer Film- oder Musikproduktionsgesellschaft tätig zu sein. Die Referendarzeit lässt sich sehr gut nutzen, etwa an der Spezialkammer eines Gerichts für Urheberrecht, an Kultureinrichtungen oder -behörden. Das hat natürlich zur Folge, dass man andere Bereiche vernachlässigt werden. Nur: wir sind in einer Zeit der Spezialisten; die Referendarzeit sollte dafür genutzt werden. Für viele Bewerber werden die großen Medienstädte Hamburg, München, Berlin oder Köln zur ersten Wahl gehören. Bieten auch andere, kleinere Städte gute Aussichten? Baden-Württemberg - dort insbesondere Karlsruhe und Stuttgart - ist durchaus ambitioniert, was den Medien- und Kulturbereich angeht. Aber auch kleinere Städte spielen eine Rolle, Lübeck oder Kiel beispielsweise; denn sie beherbergen wie die großen Städte Verlage, Galerien, freie Kinos und Festivals. In größeren Städten ist die Kulturwirtschaft natürlich geballt, die Konkurrenz aber auch größer. Welche persönlichen Eigenschaften muß ein Jurist mitbringen, um in diesem Bereich als Anwalt erfolgreich zu arbeiten? Meine Antwort gilt wohl für alle anwaltlichen Bereiche: Ein Anwalt wird immer wenig Erfolg haben, wenn er nicht auch ein guter Akquisiteur ist. Juristische Kompetenz muss jeder haben. Wie wichtig ist ein Auslandsaufenthalt, speziell im englischsprachigen Raum? Ich kann nur jedem sagen: möglichst früh raus! Wer nach dem Abitur nur eine nebulöse Vorstellung darüber hat, in welche Richtung es gehen soll, sollte gleich nach dem Abitur ins Ausland gehen. Wer dagegen schon genau weiß, was er will, sollte vielleicht mal ein halbes Jahr im Ausland studieren. Im übrigen sollte man die Zeit zwischen Erstem Staatsexamen und Referendariat nutzen, etwa auch für eine Promotion. Hier bietet sich ein kulturrechtliches Thema an, vielleicht sogar mit einem internationalen Bezug. Welche Illusion sollte sich ein angehender Jurist nicht machen, der sich für die rechtliche Beratung der Kunst- und Medienbranchen interessiert? Dass der Aufwand geringer ist, da man es mit den "Schönen Künsten" zu tun hat. Ansonsten sollte jeder seine Illusion bewahren.
|
ZUR PERSON
RA Alexander Unverzagt ist Partner und Mitgründer der auf das Medienrecht spezialisierten Kanzlei Unverzagt von Have in Hamburg.
|
|||
| © 2004 Andri Jürgensen, Kiel | Impressum |