Das Kunstrecht ist ein in Deutschland noch junges Fach. Auf Studenten übt es dessen ungeachtet einen hohen Reiz aus. Einer der international renommierten Kunstrechtler ist Professor Dr. Erik Jayme von der Universität Heidelberg. In einem Interview äußert er sich zu dieser besonderen Studienrichtung.
Herr Professor Jayme, "Kunstrecht studieren" - gibt es ein Kunstrecht als eigene juristische Disziplin überhaupt?
Das Kunstrecht ist eine ganz neue Diszplin. Sie hat ihre Konturen noch nicht gefunden. Auf der anderen Seite gibt es sehr viele Normen, die spezifisch auf das Kunstrecht zugeschnitten sind, im europäischen Recht, aber auch im nationalen Recht.
Ist "Kunstrecht" als juristischer Fachbegriff beschränkt z.B. auf den Kunsthandel, oder gehören auch Bereiche wie das Theater-, Film- oder Musikrecht dazu?
Das klassische Urheberrecht, und dazu würde ich dann auch das Musiktheaterrecht zählen, ist eine eigene Disziplin. Wenn wir an das Kunstrecht denken, dann gehört das Urheberrecht letztlich auch dazu, aber wir meinen hauptsächlich das Recht der bildenden Künste. Und dabei geht es um den Kunsthandel, also Kaufverträge, Eigentumsfragen, es geht aber auch um den Kulturgüterschutz, also eine öffentlich-rechtliche Disziplin. Diese hat zwei Verzweigungen. Das eine ist der Denkmalschutz, und das andere ist der Schutz nationalen Kulturguts vor Abwanderung ins Ausland.
DER MARKT FÜR KUNSTJURISTEN
Folgt die Rechtswissenschaft mit dem neuen Gebiet "Kunstrecht" einem wirtschaftlichen Markt, der Bedarf an Kunstjuristen hat?
Es ist richtig, daß überall Kunstrechtler gefragt sind, Spezialisten aus dem zivilrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Bereich, die aber auch kunsthistorische Kenntnisse haben.
Die großen Auktionshäuser beispeilsweie brauchen Juristen, auch die Kunsthandelsverbände. Neuerdings gibt es einen Boom in dem Bereich der Rückführung von Kunstwerken an die Erben von jüdischen Kunstsammlern. Das setzt allerdings voraus, daß der Jurist auch kunsthistorische Kenntnisse hat. Zudem ist die Gutachterhaftung heute das zentrale, ungelöste Problem im Bereich des internationalen Kunsthandels.
Auch Kunstversicherungen benötigen Juristen, aber dort sind vornehmlich speziell ausgebildete Kunsthistoriker gefragt, welche die zu versichernden Kunstwerke bewerten.
Welche Qualifikationen muß ein Jurist in diesem Bereich aufweisen?
Selbstverständlich sind gute Grundkenntnisse der jeweiligen Rechtsordnung wichtig. Besonders wichtig ist der internationale Rechtsverkehr. Der Kunsthandel und vor allem der Leihverkehr, der ein ganz neues Rechtsgebiet darstellt, kennen keine Grenzen. Von daher sind Internationales Privatrecht, Internationales Zivilverfahrensrecht, Rechtsvergleichung und Völkerrecht gefragt.
Wie wichtig sind kunsthistorische Kenntnise?
Sie sind sehr wichtig. Wichtig ist auch eine Marktbeobachtung. Der Markt reagiert verschieden auf Zeitströmungen. Man muß eine gewisse Kenntniss von kunsthistorischen Epochen haben und vielleicht auch ein gewisse Liebe zur Kunst, denn diese Kenntnisse sind nicht einfach zu erwerben.
Es gibt spezielle Stagen bei großen Auktionshäusern, die auch junge Juristen ausbilden im Bereich der kunsthistorischen Epochen. Ansonsten empfiehlt es sich, Museen zu besuchen und Ausstellungen, um sich diese Kenntnisse zu verschaffen. Es ist gut, wenn man außerdem ein Spezialgebiet hat, also etwa Malerei von Picasso, das 19. Jahrhundert oder Barockschränke, so daß man auch überprüfen kann, was andere in diesem Bereich sagen.
STUDIUM UND REFERENDARIAT
Wenn ein Studierender mit dem Kunstrecht liebäugelt: wie sollte er das Studium angehen?
Er sollte sich neben den bekannten Grundfächern auch Kenntnisse verschaffen in den privatrechtlichen Auslandsfächern: Internationales Zivilverfahrensrecht, dann ist natürlich das europäische Privatrecht gefragt, die Fragen der Richtlinien, die sich mit dem Kulturgüterschutz befassen. Hinzu kommt der europäische Verbraucherschutz. Es ist quasi eine Marktnische entstanden, was das Verhältnis von Verbraucherschutzrecht und Kunsthandel angeht. Dann sollte er oder sie, und das ist ganz wichtig, Sprachen lernen. Englisch sollte jeder so gut es geht beherrschen. Es empfiehlt sich zudem Französisch. Eine dritte Sprache, Spanisch oder Italienisch, kann nicht schaden.
Wie kann man sich über die Pflicht-Praktika hinaus mit der Praxis und dem Markt vertraut machen?
Mann kann etwa Auktionen besuchen, um sich mit dem Auktionsablauf zu befassen. Es sind zwei Phasen: die Einlieferungsphase und die Versteigerung. Die Versteigerung ist öffentlich, aber vielleicht kann man sich bemühen, in einem Auktionshaus als Volontair zu arbeiten, um bei der Einlieferung dabei zu sein. Denn das ist eine besonders interessante Phase: die Hauptproblematik des Kunsthandels ist immer die Provenienz. Die Provenienz entscheidet über den Preis, eine gute Provenienz ist das Gütesiegel der Kunstwerke.
Hinzu kommen Spezialseminare. Ich selbst veranstalte jedes zweite Semester ein Seminar im Kunstrecht. Es gibt ein Zentrum für Kunstrecht in Genf, es gibt ein weiteres in Wien, eines in Lyon. Diese veranstalten Seminare, Vorträge, sie haben Spezialbibliotheken, die besucht und angeschrieben werden können.
Gibt es Fachbücher zum Kunstrecht?
Ja. Man muß dazu sagen, daß es in Amerika ein eigenes Fach "Kunstrecht" gibt. Es gibt "Art Law in a Nutshell" von Leonard DuBoff, ein kleines Büchlein, das wenig kostet und in dem die sehr heterogenen Grundfragen des Kunstrechts zusammengefaßt sind. In Europa fehlt es an Lehrbüchern, die aber wahrscheinlich bald erscheinen werden. Es gibt aber sehr gute Bücher zu Spezialfragen, die sehr teuer sind, für wenige Spezialisten geschrieben.
Zum Beispiel Norman Palmer, "Art Loans", kostet 350,- Mark, ist aber ein hervorragendes Buch für alle Museen, die Kunstwerke verleihen. Die ganzen Fragen der Transportversicherung, des Leihvertrags, der Entschädigung bei Beschädigung usw sind dort abgehandelt. Man darf nicht vergessen, daß die jüngste Entwicklung dahin geht, ein freies Geleit für Kunstwerke zu garantieren. Der deutsche Gesetzgeber hat das 1998 getan, Frankreich schon 1994. Das Problem sind natürlich immer wieder Restitutionsansprüche, es gibt ein Spannungsverhältnis zwischen Restitutionsansprüchen einzelner und dem öffentlichen Interesse an dem Schutz des Leihverkehrs.
Dann gibt es hervorragende Zeitschriften. In Amerika gibt es eine Zeitschrift "Art and Entertainment Law", da gehört also auch der ganze Bereich Musikrecht und Filmrecht dazu. Dann gibt Palmer eine Spezialzeitschrift heraus. Ich selbst wirke mit an dem "International Journal of Cultural Property".
Welche Möglichkeiten bietet das Referendariat in einer langfristigen Strategie?
Wenn das Referendariat ansteht, stellt sich die Frage, ob man eine Stage bei einem international renomierten Auktionshaus machen kann, Christie's oder Sotheby's, aber auch bei einem der großen deutschen Auktionshäuser, Villa Griesebach oder Lempertz etwa.
DAS AUSLANDSSTUDIUM
Der Kunstrechtler bewegt sich zwangsläufig auf internationalem Parkett. Treffen die Vorzüge eines Auslandsaufenthalts deshalb gerade auch angehende Kunstjuristen?
Man muß von dem Juristen verlangen, daß er einen Überblick über die typischen Lösungen hat, welche die Rechtsordnungen für bestimmte Kunstrechtsfälle bietet.
Das heißt zum Beispiel: Der gutgläubige Erwerb gestohlener Kunstwerke ist in Italien möglich, bei uns nicht. In der Schweiz gibt es das Lösungsrecht, der Eigentümer kann gegen Zahlung des Kaufpreises die Sache wieder zurückbekommen. Dann die Fragen, wie das grenzüberschreitend wirkt. Es gibt rechtsvergleichend interessante Grundfragen mit typischen Lösungen, die der Kunstjurist kennen sollte. Dann gibt es die Fragen des Exportverbots und der Genehmigung von Exporten, der Restitution von illegal ausgeführten Kunstwerken, wobei ein schwieriges Problem immer ist, wie die öffentlich-rechtichen Vorschriften das Privatrecht beeinflussen. Ob sie zur Nichtigkeit von Kaufverträgen führen usw., das hängt wieder vom anwendbaren Recht ab. Man braucht also einen Grundstock von rechtsvergleichenden Kenntnissen.
Die wichtigsten Handelsplätze für den Kunstmarkt sind London und New York. Läßt sich daraus ableiten, daß fundierte Kenntnisse des angelsächsischen Rechts zwingend sind?
Es empfiehlt sich, das man im Common Law-Bereich studiert hat. Man sollte wissen, wie dort argumentiert wird, man sollte die Common Law-Technik kennen.
Auf der anderen Seite gibt es übergreifende Strukturen des Kunstrechts: Die neueste Frage betrifft etwa den internationalen Leihverkehr von Kunstwerken. Es stehen sich zwei Modelle gegenüber, ein Modell der Privatversicherung und ein Staatshaftungsmodell. Dieses kommt aus Amerika, diese Dinge werden überhaupt von Amerika vorgelebt und modellhaft dort durchdacht.
Man muß vielleicht dazu sagen, daß zur Zeit ja sehr das sog. Folgerecht diskutiert wird. Die kontinental-europäischen Rechtsordnungen schützen den Künstler in der Weise, daß er an den Weiterverkäufen wirtschaftlich partizipiert. Das gibt es im englischen Recht nicht, auch nicht in New York, und dadurch gibt es ein Spannungsverhältnis bei modernen, großen Künstlern. Deren Werke werden gerne nach London und New York gebracht, weil man sie dort eben billiger erwerben kann als bei uns. Man braucht eine gewisse Grundkenntnis des jeweils typischen Kunstrechts, der Rechtstechnik und der Argumentationsweise des Common Law.
Empfehlen Sie nach Ihrer eigenen Erfahrung in der Betreuung von Studenten und Post-Graduierten einen Aufenthalt noch während des Studiums oder erst danach, etwa in Verbindung mit einem LL.M-Programm?
Meine Empfehlung geht dahin, daß man die eigene Rechtsordnung kennen soll, ehe man sich mit ausländischem Recht beschäftigt. Nach dem Ersten Staatsexamen geht man dann in die USA, erwirbt den LL.M, kann vielleicht schon Vorbereitungen für eine Doktorarbeit treffen. Eine Doktorarbeit im Kunstrecht ist natürlich ein besonders guter Ausweis für einen späteren Arbeitgeber.
Gibt es Einrichtungen in Europa oder im angelsächsischen Rechtskreis, die einen speziell kunstrechtlichen Abschluß anbieten?
Universitäten, die einen speziellen Abschuß im Kunstrecht anbieten, sind mir nicht bekannt. Ich könnte mir aber vorstellen, daß man an der Stanford University in Californien besonders gut das Kunstrecht studieren kann. Dort lehrt Professor Merryman, er ist einer der bedeutendsten Kunstrechtler weltweit. Ein sehr bedeutender Kunstrechtler ist auch Professor Siehr in Zürich, dort gibt es auch spezielle Lehrveranstaltungen.