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Den Fachbereich Ausländersteuer betreut RA Andri Jürgensen.
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Amtliche Erlasse

Zum Mindeststeuersatz nach § 50a EStG gem. BFH-Urteil vom 19.11.2003
BMF vom 10.9.2004

Entlastung von Abzugssteuern aufgrund DBA ("Kontrollmeldeverfahren")
BMF vom 18.12.2002

Anwendung des Staffeltarifes nach § 50a EStG
BMF vom 1.8.2002

Merkblatt zur Entlastung von der deutschen Abzugssteuer aufgrund von DBA; Verfahren
BMF vom 7.5.2002

Fachbereich
Ausländersteuer

Die sog. Ausländersteuer ist keine besondere Steuer für ausländische Künstler, Autoren und Sportler. Es geht vielmehr um die Pflicht von Künstlern und Sportlern, die im Ausland wohnen, auf die in Deutschland erzielten Einnahmen die Einkommensteuer zu zahlen.

Die Einkommensteuer ist dabei nur auf den Teil der Einküfte beschränkt, die in Deutschland erzielt werden (weshalb die Ausländersteuer gem. § 49 EStG richtig "beschränkte Steuerpflicht" heißt).

Ein Musiker muß daher hierzulande die Einkommensteuer auf ein Honorar zahlen, das er von einem deutschen Veranstalter für ein Konzert erhält. Gleiches gilt für einen Künstler, der über einen deutschen Galeristen ein Gemälde oder eine Skulptur verkauft. Und für einen (Foto-) Journalisten, der einem deutschen Verlag die Abdruckrechte für einen Artikel oder ein Foto einräumt.

Das Problem: der deutsche Vertragspartner - ob Veranstalter, Galerist oder Verlag - muß die Einkommensteuer vom Gehalt des Künstlers bzw. Sportlers einbehalten und an das Finanzamt abführen. Und er haftet hierfür auch. Diese Haftung gilt für vier Jahre zurück.

Aktuelle Änderungen 2009

Im Jahr 2009 sind mehrere Änderungen an den Regeln zur beschränkten Steuerpflicht in Kraft getreten.

Der pauschale Steuersatz wurde von 20 % auf 15 % gesenkt, zudem fallen Reisekosten nun unter bestimmten Umständen nicht mehr in die Bemessungsgrundlage. Auch die Staffelung ist entfallen: bis zu einer Bruttogage von 250 € fällt keine ESt an, bei einer höheren Bruttogage sind es pauschal 15 % ESt. Und es wurde die Möglichkeit in das Gesetz aufgenommen, eine Nettobesteuerung zu wählen (also nicht die Einnahmen zu besteuern, sondern den Gewinn).

Dateils zu den Änderungen finden Sie in den Basics zur Ausländersteuer.

BASICS 2009
Die wichtigsten Grundlagen der beschränkten Steuerpflicht, für Sie in einem PDF verständlich zusammengefaßt - mit den Änderungen ab 2009:
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BERATUNG PER TELEFON
Viele Fragen lassen sich kurz und bündig schon in einer Beratung per Telefon klären. Gegen eine pauschale Gebühr lassen sich Ihre wichtigsten Fragen meist direkt und schnell klären:
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