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Telefonische Beratung Oftmals hilft schon eine kurze telefonische Beratung, um die wichtigsten Fragen zu klären und Sie über Ihre konkrete Rechtslage ausreichend zu informieren.
Die Kosten hierfür belaufen sich auf pauschal 90,- € zzgl. USt. bei ca. 20 Min. Erfahrungsgemäß ist dieser Zeitraum in vielen Fällen schon vollkommen ausreichend. Ihr Vorteil: Sie erhalten umgehend die nötigen Informationen von einem Fachmann und verlieren Ihre Zeit nicht, in dem Sie unter vielen Gerüchten zur KSK auswählen müssen. Weitere Informationen zur telefonischen Beratung finden in diesem PDF |
Fachbereich Die sog. Ausländersteuer ist keine besondere Steuer für ausländische Künstler, Autoren und Sportler. Es geht vielmehr um die Pflicht von Künstlern und Sportlern, die im Ausland wohnen, auf die in Deutschland erzielten Einnahmen die Einkommensteuer zu zahlen. Die Einkommensteuer ist dabei nur auf den Teil der Einküfte beschränkt, die in Deutschland erzielt werden (weshalb die Ausländersteuer gem. § 49 EStG richtig "beschränkte Steuerpflicht" heißt). Ein Musiker muß daher hierzulande die Einkommensteuer auf ein Honorar zahlen, das er von einem deutschen Veranstalter für ein Konzert erhält. Gleiches gilt für einen Künstler, der über einen deutschen Galeristen ein Gemälde oder eine Skulptur verkauft. Und für einen (Foto-) Journalisten, der einem deutschen Verlag die Abdruckrechte für einen Artikel oder ein Foto einräumt. Das Problem: der deutsche Vertragspartner - ob Veranstalter, Galerist oder Verlag - muß die Einkommensteuer vom Gehalt des Künstlers bzw. Sportlers einbehalten und an das Finanzamt abführen. Und er haftet hierfür auch. Diese Haftung gilt für vier Jahre zurück. Aktuelle Änderungen 2009 Im Jahr 2009 sind mehrere Änderungen an den Regeln zur beschränkten Steuerpflicht in Kraft getreten. Der pauschale Steuersatz wurde von 20 % auf 15 % gesenkt, zudem fallen Reisekosten nun unter bestimmten Umständen nicht mehr in die Bemessungsgrundlage. Auch die Staffelung ist entfallen: bis zu einer Bruttogage von 250 € fällt keine ESt an, bei einer höheren Bruttogage sind es pauschal 15 % ESt. Und es wurde die Möglichkeit in das Gesetz aufgenommen, eine Nettobesteuerung zu wählen (also nicht die Einnahmen zu besteuern, sondern den Gewinn). Deteils zu den Änderungen finden Sie in den Basics zur Ausländersteuer. |
BASICS 2009
Die wichtigsten Grundlagen der beschränkten Steuerpflicht, für Sie in einem PDF verständlich zusammengefaßt - mit den Änderungen ab 2009:
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PRAXISHANDBUCH
AUSLÄNDERSTEUER Das "Praxishandbuch Ausländersteuer" von Andri Jürgensen befindet sich nach langer Vorbereitung nun in der Endphase der Erstellung und wird im Sommer/Spätsommer 2010 erhältlich sein.
Wenn Sie über das Erscheinen informiert werden und das Werk zum Subkriptionspreis erwerben möchten, können Sie sich hier unverbindlich vormerken lassen: weiter |
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